Tonnen

Alles rund um Ihre Tonnen.

Tonnenarten

Informationen zur 14-täglichen Abfallsammlung

Im Landkreis Mainz-Bingen werden die Abfallfraktionen Biomüll, Restmüll, Altpapier sowie Leichtverpackungen (Gelber Sack bzw. Gelbe Tonne) im 14-täglichen Abfuhrrhythmus eingesammelt. Dazu werden jedem anschlusspflichtigen Grundstück Behälter für die jeweiligen Abfälle zur Verfügung gestellt. Für die Leichtverpackungen können auf Wunsch entweder Gelbe Tonnen oder Säcke verwendet werden. Den Abfuhrplan für Ihren Ort finden Sie unter Abfuhrtermine auf unserer Internetseite und im Abfallkalender.

Sperrmüll

Die Sperrmüllsammlung erfolgt je nach Ortschaft entweder an zwei Abrufterminen oder zu einem Fix- und einem Abruftermin im Jahr. Die Beantragung eines Abruftermins kann entweder über das Sperrmüllformular auf unserer Internetseite oder per Sperrmüllkarte aus dem Abfallkalender erfolgen. Alternativ besteht die Möglichkeit, Sperrmüll beim Entsorgungszentrum Budenheim gegen Entrichtung einer Entsorgungsgebühr anzuliefern. Ausführliche Informationen finden Sie unter Sperrmüll.

Wertstoffe und Grünschnitt

Die Abgabe von haushaltsüblichen Mengen (Kofferraumladung) an Wertstoffen und Grünschnitt ist ohne weitere Gebühren auf unseren Wertstoffhöfen und Grünschnittsammelstellen möglich. Weitere Informationen finden Sie unter Wertstoffhöfe.

Problemmüll

Die Sammlung von schadstoffhaltigem Problemmüll erfolgt über den sogenannten Problemmüllbus. Dieser hält einmal monatlich in jeder Ortschaft und zusätzlich an zehn Samstagen im Jahr an ausgewiesenen Standorten in der jeweiligen Stadt oder Verbandsgemeinde. Die Standzeiten und Standorte finden Sie unter Abfuhrtermine auf unserer Internetseite oder im Abfallkalender. Problemmüll kann auch bei der Schadstoffannahmestelle auf dem Gelände des Entsorgungszentrums Budenheim gebührenpflichtig abgegeben werden. Bitte beachten Sie hierbei die abweichenden Öffnungszeiten. Weitere Informationen finden Sie unter Problemmüll.

Detaillierte Bestimmungen zur Abfallentsorgung regelt die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen im Landkreis Mainz-Bingen.

Formulare:

Zum Bioabfall zählen alle organischen Abfälle wie Garten- und Küchenabfälle sowie Speisereste. Dieser getrennt gesammelte Bioabfall wird in der Biomasseanlage (BMA) Essenheim einer modernen zweistufigen Verwertung zugeführt. Im ersten Schritt wird aus dem Material in einer Vergärungsstufe Biogas erzeugt, welches anschließend zur Ökostromerzeugung für ca. 1.800 Haushalte genutzt wird. Danach gelangt der verbleibende Gärrest in eine nachgeschaltete Aufbereitungsanlage und wird dort zu einem gütegesicherten Kompostmaterial (ca. 20.000 Tonnen pro Jahr) verarbeitet. In unterschiedlichen Veredelungen wird dieses an Landwirte, Obst-/Weinbauern und Gartenbesitzer verkauft.

Kostenfreie Zusatzentleerungen der Biotonne!!!

Von April bis September haben Sie die Möglichkeit, Ihren Bioabfall zweimal monatlich bereitzustellen, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen. Weitere Infos dazu bei den Abfallgebühren.

Was gehört in die Biotonne?

  • Küchenabfälle wie bspw. Obst-, Gemüse-, Lebensmittelreste, Kaffeefilter, Teebeutel, Südfrüchte, Eier-, Nuss-, Zwiebel-, Kartoffelschalen, Speisereste
  • Gartenabfälle wie bspw. Gras-, Rasen-, Strauch-, Baumschnitt, Schnitt-/Topfblumen, Blumenerde, Nadelstreu, Laub, Unkraut, Fallobst
  • sonstige organische Abfälle wie bspw. Küchenpapier, Papierservietten und Papiertaschentücher, Knüllpapier, verschmutzte Papierverpackungen, Eierpappkartons, Hobel- und Sägespäne aus unbehandeltem Holz, Stroh, Haare, Federn

Was gehört nicht in die Biotonne?

  • Asche
  • Zigarettenkippen
  • Staubsaugerbeutel
  • Kleintierstreu
  • Hundekot
  • Knochen
  • Tapeten
  • Gummi
  • Leder-, Fellreste
  • Kosmetik-/Hygieneartikel (wie Watte, Damenbinden, Tampons, Einwegwindeln)
  • Plastiktüten
  • Kohlepapier
  • Thermofaxpapier
  • Pappgeschirr
  • Vlies-Tischdecken
  • Kunststoffsäcke (auch "biologisch abbaubar" oder "kompostierfähig")

Worauf Sie achten sollten!

Unangenehme Gerüche und Madenbildung lassen sich weitgehend vermeiden, wenn Sie folgende Tipps beachten:

  • feuchte Abfälle dick in Zeitungspapier einwickeln
  • den Tonnenboden mit Pappe oder Knüllpapier auslegen
  • Zwischenlagen aus Papier oder Pappe einlegen
  • Grünschnittlagen in die Biotonne
  • Biotonne regelmäßig reinigen
  • Biotonne möglichst in den Schatten stellen

Für die Sammlung und Verwertung von Leichtverpackungen (Gelber Sack / Gelbe Tonne) sind in Deutschland auf Grundlage der Verpackungsverordnung die Dualen Systeme zuständig.

Im Landkreis Mainz-Bingen haben die Dualen Systeme die Firma Jakob Becker mit der Entleerung der Gelben Tonnen und der Sammlung der Gelben Säcke beauftragt. Zum Vertrag gehört auch die Bereitstellung der Gelben Tonnen und Gelben Säcke.

Bitte wenden Sie sich bei Abfuhrreklamationen direkt an die Firma Jakob Becker:

Telefon: 06731 9509-13

E-Mail: dispoaz@jakob-becker.de

Bestellung einer Gelben Tonne

Wir weisen darauf hin, dass Organisation, Abholung und Verwertung von Verkaufsverpackungen aus der Gelben Tonne und dem Gelben Sack keine Leistungen und Aufgaben der Kommunalen Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR sind, sondern ausschließlich in der Zuständigkeit der Dualen Systeme liegen.

Was gehört in den Gelben Sack / die Gelbe Tonne?

Verpackungen (restentleert) aus:

  • Kunststoff, z.B. leere Kunststoffbecher (z. B. Joghurtbecher, Margarinenbecher, etc.), Plastikflaschen, -tüten, -folien, Styroporverpackungen, geschäumte Obst- und Gemüseschalen
  • Metalle, z.B. Konservendosen, Aluminiumfolien und -deckel, Schraubverschlüsse
  • Verbundstoffe, z.B. Getränke- und Milchkartons, Tiefkühlverpackungen, Wurst- und Käseverpackungen, Kronkorken

Zur Information: Die Verpackungen müssen nicht zwingend mit der Kennzeichnung eines Rücknahmesystems (z. B. Grüner Punkt) versehen sein.

Was gehört nicht in den Gelben Sack / die Gelbe Tonne?

Bitte keine Gelben Säcke in die Gelbe Tonne werfen.

Beantragen

Die Gelbe Tonne können Sie im Landkreis Mainz-Bingen entweder über das Formular Gefäßbestellung oder unter der Telefonnummer 06131 12-140770 bestellen.

Selbstabholung der Gelben Säcke bei folgenden Verteilerstellen:

  • Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen
  • Kreisverwaltung Ingelheim
  • Wertstoffhöfe
  • KAW Mainz und Mainz-Bingen AöR, Isaac-Fulda-Allee 2d, 55124 Mainz

Weitere Verteilerstellen können Sie unter der Telefonnummer 06731 9509-13 bei der Firma Jakob Becker erfragen.

Als Ergänzung zur Restmülltonne gibt es im Landkreis Mainz-Bingen kostenfreie Windelsäcke zur Entsorgung von Einwegwindeln.

Wer ist berechtigt?

  • Familien mit Kindern unter 3 Jahren
  • pflegebedürftige Personen

Wie viele Säcke erhalten Sie?

  • Eltern mit Kindern unter drei Jahren erhalten einmalig ein Gesamtkontingent an Säcken. Ab Datum der Antragstellung wird ein Sack je Monat für jedes Kind bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres gerechnet.
  • Pflegebedürftige Personen erhalten ein Jahreskontingent von 12 Säcken. Nach Ablauf eines Jahres kann ein Folgeantrag ohne ärztliches Attest gestellt werden.

Wie erhalten Sie die Säcke?

  • Die Windelsäcke können entweder per Online-Formular, per Post oder per Fax (06131 12-140777) beantragt werden. Das Formular für die Beantragung per Post bzw. Fax finden Sie in unserem Abfallkalender.
  • Für die Beantragung werden von Familien mit Kindern unter drei Jahren eine Kopie der Geburtsurkunde und von pflegebedürftigen Personen ein ärztliches Attest über Inkontinenz benötigt.
  • Beim Online-Formular haben Sie die Möglichkeit, die eingescannte(n) Geburtsurkunde(n) bzw. das Attest hochzuladen.
  • Die Säcke werden Ihnen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen postalisch zugestellt.
  • Zudem gibt es auch die die Möglichkeit einer persönlichen Abholung nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Telefonnummer 06131 12-140780. Denken Sie hierbei bitte an das Mitbringen Ihrer vollständigen Unterlagen.

Wie werden die Säcke entsorgt?

  • Windelsäcke werden mit dem Restmüll entsorgt. Die Restmülltermine finden Sie entweder auf unserer Internetseite unter Abfuhrtermine oder im Abfallkalender.

Windelsäcke beantragen

Als Förderung einer Maßnahme zur Abfallvermeidung wird im Landkreis Mainz-Bingen künftig die Anschaffung von Stoffwindeln für Kleinkinder finanziell bezuschusst. Antragsberechtigt zum Erhalt eines einmaligen Zuschusses von 25 Prozent der nachgewiesenen Anschaffungskosten, maximal 100 Euro, sind Eltern von Kindern bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr mit Wohnsitz im Landkreis Mainz-Bingen. Dem Antrag beizufügen sind der Beleg über die Beschaffung der Stoffwindeln sowie die Kopie einer Geburtsurkunde des Kindes. Der Antrag schließt aus, zusätzlich kostenfreie Windelsäcke zu erhalten.

Mehrwegwindeln tragen gegenüber dem Verbrauch von mehreren tausend Einwegwindeln erheblich zur Abfallvermeidung bei und gelten auch hinsichtlich weiterer Umweltfaktoren und Nachhaltigkeitskriterien als vorteilhaft.

Für die Beantragung eines Zuschusses für Stoffwindeln nutzen Sie bitte unser Online-Formular Zuschuss für Stoffwindeln. Folgende Angaben und Nachweise werden benötigt:

  • Name und vollständige Anschrift des Antragstellenden
  • Name des Kindes mit Geburtsdatum
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Kaufbeleg über die Beschaffung der Stoffwindeln mit Kaufpreis und Kaufdatum
  • Kontoverbindung zum Erhalt des Zuschusses

Die Zahlung des einmaligen Zuschusses von 25 Prozent der nachgewiesenen Anschaffungskosten, maximal 100 Euro, ist ausschließlich per Banküberweisung möglich, weitere Zahlungsarten sind ausgeschlossen.

Der Antragstellende bestätigt mit seinem Antrag, die gemäß Kaufbeleg erworbenen Stoffwindeln für das im Antrag benannte Kind zu verwenden. Die Verwendung derselben Stoffwindeln für weitere Kinder ist ebenso wenig erneut zuschussfähig wie die Beschaffung weiterer Stoffwindeln für dasselbe Kind.

Zuschuss für Stoffwindeln beantragen

Bei Fragen können Sie sich zudem an unsere Abfallberatung unter Telefon 06131 12-140780 wenden.

Verkaufsstelle Säcke Bio und Rest

Fällt bei Ihnen einmal mehr Restmüll oder Biomüll an, als in Ihre Tonne passt?

Dann können Sie diese Abfälle über speziell gekennzeichnete kostenpflichtige Säcke (3,40 € pro Stück) entsorgen.

Hier kommen Sie zur Liste der Verkaufsstellen für Rest- und Biomüllsäcke im Landkreis Mainz-Bingen

Blücherstraße 14
55422 Bacharach · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06743-1289

Schmittstraße 36
55411 Bingen · Auf der Karte zeigen
Telefon: 0173-8949780

Koblenzer Straße 18
55411 Bingen-Bingerbrück · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06721-304-0

Ortsstraße 51
55411 Bingen-Kempten · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06721-12226

Heidesheimer Straße 79
55257 Budenheim · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06139-4599344

Bornstraße 9
55278 Dexheim · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06133-58969

Hauptstraße 8
55270 Engelstadt · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06130-511

Hauptstraße 2
55270 Essenheim · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06136-88225

Hospitalstraße 22
55435 Gau-Algesheim · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06725-910-0

Bahnhofstraße 3
55457 Gensingen · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06727-894556

Kurzer Flurweg 6
67583 Guntersblum · Auf der Karte zeigen

Obere Hauptstraße 3
55278 Hahnheim · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06737-247

In den Dörrwiesen 10
55296 Harxheim · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06138-6669

Mainzer Straße 1
55262 Ingelheim-Heidesheim · Auf der Karte zeigen

Konrad-Adenauer-Straße 34
55218 Ingelheim-Mitte/Süd · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06132-787-0

Brüder-Grimm-Straße 2a
55218 Ingelheim-Nord · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06132-710913

Binger-Straße 68
55218 Ingelheim-Süd · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06132-2478

An der Burgkirche 2
55218 Ingelheim-Süd · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06132-716954

Neisser Straße 10
55218 Ingelheim-West · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06132-710660

Rheinstraße 55
55218 Ingelheim-West · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06132-86361

Schulstraße 3
55270 Jugenheim · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06130-1488/7853

Haupstraße 6
55270 Klein-Winternheim · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06136-754974

Hauptstraße 6
55270 Klein-Winternheim · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06136-99420

An der Weidenbrücke 1
55278 Mommenheim · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06138-1255

Pariser-Straße 110
55268 Nieder-Olm · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06136-690

Große Fischergasse 21
55283 Nierstein · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06133-5505

Bildstockstraße 10
55283 Nierstein · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06133-5111

Kirchgasse 7
55270 Ober-Olm · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06136-8040

Bahnhofstraße 39
55437 Ockenheim · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06725-3521

Am Wattengraben 4
55276 Oppenheim · Auf der Karte zeigen
Telefon: O6133-5716500

Sant-Ambrogio-Ring 9
55276 Oppenheim · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06133-2213

Marktplatz 1 A
55270 Schwabenheim · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06130 9198727

Place de Ludes 10
55270 Sörgenloch · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06136-2234

St. Johanner-Straße 3
55576 Sprendlingen · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06701-961889

Auf der Langweid 10
55271 Stadecken-Elsheim · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06136-2248

Außerhalb 20
55278 Uelversheim · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06249-8466

Staatsrat-Schwamb-Straße 29
55278 Undenheim · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06737-8459

Kreuzstraße 2
55425 Waldalgesheim · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06721-32808

Stromberger Straße 43
55413 Weiler · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06721-32819

Kirschgartenstraße 2
55270 Zornheim · Auf der Karte zeigen
Telefon: 06136-69257

Konrad-Adenauer-Straße 19
55270 Zornheim · Auf der Karte zeigen

Gebühren

Im Landkreis Mainz-Bingen findet eine getrennte Entsorgung von Restmüll und Biomüll statt. Grundsätzlich steht jedem anschlusspflichtigen Grundstück ein Gefäß für Rest- und Biomüll sowie für Altpapier zur Verfügung.

Wie setzen sich die Gebühren zusammen?

Ihre Abfallentsorgungsgebühren setzen sich aus einer Jahresgrundgebühr und einer Leistungsgebühr zusammen. In der Jahresgrundgebühr sind eine Vielzahl von Leistungen enthalten, z. B. Restmüll- und Biomüllabfuhr, Papierentsorgung, Sperrmüllabfuhr, Kühlgeräteentsorgung, Problemmüllabfuhr, Wertstoffhöfe und vieles mehr. Die Grundgebühr richtet sich nach der Größe der Rest- und Biomüllgefäße.

Wie viele Leerungen sind in der Jahresgrundgebühr enthalten?

In der Grundgebühr sind 13 Entleerungen je Gefäß enthalten. Diese sind bei identischer Behältergröße untereinander austauschbar, d. h. Ihnen stehen 26 Entleerungen zur Verfügung, die Sie nach Bedarf auf die beiden Gefäße verteilen können (Beispiel: 19 Entleerungen Biomüll und 7 Entleerungen Restmüll). Außerdem können Sie in den Monaten April bis September zusätzlich 6 Entleerungen der Biotonne beanspruchen (Sommerregelung). Diese sind ebenfalls mit der Grundgebühr abgegolten, aber nicht auf das Kontingent der Restmülltonne übertragbar.

Sommerregelung für die Biotonne:

Berechnungsbeispiel für einen Monat:

  • Die 1. Entleerung ist in der Grundgebühr enthalten.
  • Die 2. Entleerung ist als zusätzliche Entleerung gebührenfrei.
  • Die 3. Entleerung ist gebührenpflichtig.

Wann werden Leistungsgebühren berechnet?

Die Leerungen der Rest- und Biomüllgefäße werden über einen Chip an Ihrem Gefäß elektronisch registriert. Nehmen Sie in einem Jahr über die Grundgebühr hinausgehende Entleerungen in Anspruch (dies ist aufgrund des 14-täglichen Abfuhrrhythmus möglich), fallen hierfür Leistungsgebühren an, deren Höhe sich ebenfalls nach der Tonnengröße richtet.

Abfallgebühren ab 2020:

GefäßgrößeJahresgrund-gebühr je GefäßRabatt für Eigen-kompostiererLeistungsgebühr Zusatzentleerung
80 l76,00 €15,20 €2,50 €
120 l114,00 €22,80 €3,70 €
240 l228,00 €45,60 €7,40 €
660 l620,00 €124,00 €20,20 €
1100 l1030,00 €206,00 €33,70 €
Gefäß-
größe
Jahresgrund-
gebühr je Gefäß
Rabatt für Eigen-
kompostierer
Leistungs-
gebühr Zusatz-
entleerung
80 l76,00 €15,20 €2,50 €
120 l114,00 €22,80 €3,70 €
240 l228,00 €45,60 €7,40 €
660 l620,00 €124,00 €20,20 €
1100 l1030,00 €206,00 €33,70 €

Bitte beachten Sie

Als Eigenkompostierer können Sie einen 20%igen Rabatt auf die Grundgebühr der Biotonne erhalten. Hier gelangen Sie zum Antrag.

Weitere Auskünfte zu den Gebühren erhalten Sie auch unter der Telefonnummer: 06131 12-140770.

1. Wann wurden die Bescheide versandt?

2. Warum wurde meine mitgeteilte Änderung nicht berücksichtig?

3. Wo ist die zweite Seite des Bescheids?

4. Warum habe ich keinen Abrechnungsbescheid 2020 erhalten?

5. Wie können Gefäße geändert (Auslieferung, Abholung, Umtausch) werden?

6. Warum werden Gebühren für ein leerstehendes Grundstück berechnet?

7. Wie kann ich ein 120 Liter Gefäß von einem 80 Liter Gefäß unterscheiden?

8. Warum werden Gebühren berechnet, obwohl ich nicht mehr Grundstückseigentümer bin?

9. Wie können die Gebühren abgebucht werden (auch bei Kontoänderung)?

1. Wann wurden die Bescheide versandt?

Die Jahresbescheide 2021 wurden am 19.02.2021 versandt.

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2. Warum wurde meine mitgeteilte Änderung nicht berücksichtig?

Die Bescheide 2021 berücksichtigen nur die bis zum 04.02.2021 bearbeiteten Änderungen/Mitteilungen. Für spätere Änderungen/Mitteilungen, soweit diese gebührenrelevant sind, ergeht voraussichtlich im März 2021 ein gesonderter Gebührenbescheid.

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3. Wo ist die zweite Seite des Bescheids?

Die zweite Seite befindet sich auf der Rückseite des Bescheides. Die Seitenanzahl finden Sie unten in der Mitte des Bescheides. Überprüfen Sie, ob alle Seiten vollständig sind und teilen Sie uns mit, wenn Seiten fehlen.

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4. Warum habe ich keinen Abrechnungsbescheid 2020 erhalten?

Sie haben nur den Grundgebührenbescheid 2021 und keinen Abrechnungsbescheid 2020 erhalten? Einen Abrechnungsbescheid erhalten Sie nur, wenn Sie in einem Jahr mehr als die in der Grundgebühr enthaltenen Entleerungen der Restmüll- und Biotonne in Anspruch nehmen. Hier erhalten Sie weitere Gebühreninformationen.

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5. Wie können Gefäße geändert (Auslieferung, Abholung, Umtausch) werden?

Sie wünschen eine Änderung in der Gefäßausstattung. Dies können Sie über das Formular Gefäßbestellung beantragen.

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6. Warum werden Gebühren für ein leerstehendes Grundstück berechnet?

Beachten Sie, dass die Gebührenpflicht grundsätzlich solange besteht, wie die Gefäße dem Grundstück zur Verfügung stehen, auch wenn für das Grundstück keine Person/kein Gewerbe mehr gemeldet ist. Liegen die Voraussetzungen für eine Abholung der Gefäße vor, können Sie dies über das Formular Gefäßbestellung beantragen.

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7. Wie kann ich ein 120 Liter Gefäß von einem 80 Liter Gefäß unterscheiden?

Da die 80 l und 120 l Gefäße äußerlich kaum voneinander zu unterscheiden sind, können Sie die Größe Ihrer Gefäße wie folgt überprüfen: Heben Sie dazu den Gefäßdeckel an und lesen Sie auf dem oberen Rand die eingeprägte Gefäßgröße in Litern ab. Sollte im Gebührenbescheid eine abweichende Größe ausgewiesen sein, teilen Sie uns dies bitte mit.

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8. Warum werden Gebühren berechnet, obwohl ich nicht mehr Grundstückseigentümer bin?

Wenn Sie nicht mehr Eigentümer des Grundstückes sind, benötigen wir hierüber eine schriftliche Mitteilung von Ihnen. Diese kann auch per E-Mail awb@awb-mainz-bingen.de erfolgen. Wir benötigen die vollständige Anschrift des bisherigen und des neuen Eigentümers sowie das von beiden Eigentümern abgestimmte Datum des Eigentümerwechsels.

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9. Wie können die Gebühren abgebucht werden (auch bei Kontoänderung)?

Sie möchten, dass wir die Gebühren zur Fälligkeit von Ihrem Konto einziehen bzw. Ihre IBAN hat sich geändert? Dann verwenden Sie bitte unser Formular Sepa-Lastschriftmandat.

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Bei weiteren Fragen können Sie sich an unsere Gebührenberatung per Telefon 06132 787-7070 oder E-Mail awb@awb-mainz-bingen.de wenden.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an!

Abfallentsorgungsgebühren, Gefäßausstattung und Entleerungsdaten:

  • Frau Wagner
    Tel.: 06131 12-140717
    für die Verbandsgemeinden Nieder-Olm und Rhein-Selz
  • Frau Knußmann
    Tel.: 06131 12-140718
    für die Gemeinde Budenheim, die Stadtteile Ingelheim-Heidesheim und Ingelheim-Wackernheim sowie die Verbandsgemeinden Bodenheim, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen
  • Frau Wild
    Tel.: 06131 12-140719
    für die Stadt Bingen, die Stadt Ingelheim (ohne die Stadtteile Ingelheim-Heidesheim und Ingelheim-Wackernheim) und die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

Zahlungsverkehr und Rechnungen:

  • Frau Debo
    Tel.: 06131 12-140714
  • Herr Domann
    Tel.: 06131 12-140715

Das Bankeinzugsverfahren erleichtert Ihnen die Zahlung der Müllgebühren. Dadurch vermeiden Sie auch Mahnungen, die mit weiteren Kosten verbunden sind.

Bitte senden Sie das SEPA-Lastschriftmandat vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post, Fax oder Email an die Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR.

Die Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR unterstützt Eigenkompostierer. Wenn Sie Küchen- und Gartenabfälle im eigenen Garten kompostieren, können Sie durch den Eigenkompostiererrabatt Geld sparen. Stellen Sie einmalig einen Antrag auf Anerkennung als Eigenkompostierer und Sie erhalten jährlich einen 20%igen Rabatt auf die Grundgebühr der Biotonne.

Hier gelangen Sie zum Antragsformular.

Auskünfte über den aktuellen Stand Ihrer Entleerungsdaten erhalten Sie unter der Telefonnummer: 06131 12-140770

Formulare

Satzungen

Broschüren und Infomaterial

Infobroschüre
Wertstoffhof

Infobroschüre
Sortierhilfe

Infobroschüre
Abfallvermeidung

Alle Broschüren können per Klick heruntergeladen werden. Bei Bedarf können die Broschüren sowie Informationen zu Haushaltsauflösungen und der aktuelle Abfallkalender auch bei der Kommunalen Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR bezogen werden.

Bei weiteren Fragen können Sie sich an unsere Abfallberatung unter Telefon 06131 12-140780 wenden.

Infoflyer
Sortierhilfe Biotonne

Der Infoflyer kann per Klick heruntergeladen werden. Bei Bedarf kann der Infoflyer auch bei der Kommunalen Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR bezogen werden.

Bei weiteren Fragen können Sie sich an unsere Abfallberatung unter Telefon 06131 12-140780 wenden.

Die Informationen für den Landkreis Mainz-Bingen ziehen gerade auf diese Website um. Bis dahin finden Sie sie auf lk.kaw-mainz-bingen.de.

Zu diesem Thema gibt es für die Stadt Mainz keine eigenen Informationen.